Die BEAs haben gewählt

In den ersten zwei Novemberwochen war es wieder soweit - auf den konstituierenden Sitzungen der sieben  BEAs (Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek) wurden der jeweilige BEA-Vorstand, die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA), die beratenden Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss (JHA) und die Ansprechpartner*innen für die Kreiselternräte (KER) neu bzw. wieder gewählt. (*Hinweis zu Altona/Eimsbüttel - hier folgt am 28.11.24 ein zweiter Wahltermin). 

Lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten der BEAs unter "Unter uns - Wer wir sind" wer die neuen bzw. wiedergewählten Ansprechpartner*innen sind.

Altona BEA Altona "Wer wir sind"
Bergedorf BEA Bergedorf "Wer wir sind"
Eimsbüttel BEA Eimsbüttel "Wer wir sind"
Harburg BEA Harburg "Wer wir sind"
Hamburg-Mitte BEA Mitte "Wer wir sind"
Hamburg-Nord BEA Nord "Wer wir sind"
Wandsbek BEA Wandsbek "Wer wir sind"

Der Vorstand

Der Vorstand wird aus den Reihen der gewählten BEA Delegierten auf der konstituierenden BEA Sitzung für ein Jahr gewählt und setzt sich i.d.R. aus mehreren Personen zusammen. Er kann als gleichberechtigter Vorstand agieren.

Die LEA Delegierten

Ebenfalls für ein Jahr werden 5 Delegierte sowie 5 Stellvertreter*innen in den Landeselternausschuss (LEA) delegiert, um die Interessen der Eltern der Bezirke auch gegenüber der Politik, den Behörden und auch den Medien zu vertreten.

Evtl. noch zu besetzende Positionen (LEA und stellv. LEA Delegierte) werden auf den kommenden Sitzungen nachgewählt.

Beratendes Mitglied für den Jugendhilfe-Ausschuss der Bezirke (JHA)

Der JHA ist nicht nur ein Fachausschuss der Bezirksversammlung, sondern auch ein rechtlich eigenständiger Ausschuss nach dem Sozialgesetzbuch VIII – Kin­der- und Ju­gendhilfe. Zu den Aufgaben zählen:

  • Entscheidung über die Vertei­lung der bezirklichen Mittel zur För­de­rung regionaler Jugendhilfe,
  • Austausch / Dialog mit Institutionen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind,
  • Befassung mit der Einrichtung und Erwei­te­rung von Jugendwohnungen/-pensionen sowie Jugendtreffs,
  • Beratung über Glo­balrichtlinien, Gesetzesände­run­gen und neuen Geset­zen im Kin­der- und Jugendrecht.

Die BEA´s dürfen in den für ihren Bezirk zuständigen JHA ein beratendes Mitglied entsenden.

Vertreter*in Kreiselternrat (KER)

Was der BEA für die Kita- und GBS-Eltern ist, ist auf schulischer Seite der KER.
Eine Zusammenarbeit beider Gremien ist sinnvoll, da sich im Bereich Schule gemeinsame Themen ergeben. In vielen Bezirken gibt es bereits seit längerem eine gute Vernetzung. So besuchen KER Vertreter*innen die BEA Sitzungen und BEA Delegierte werden zu den KER-Sitzungen eingeladen.

Vertreter*in für die Lokale Bildungs-Konferenzen (LBK) werden entweder namentlich gewählt oder es wird Schwerpunkt und Ort:der Verastaltung entschieden.